Sommerurlaub 2024

Unsere Praxis ist ab dem 23.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024  geschlossen.


E-Rezept

Ab dem 01.01.2024 steht den Patienten das Elektronische Rezept zur Verfügung (E-Rezept)

Sie können Ihr E-Rezept einfach mit Ihrer  elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.


Außerdem haben Sie die Möglichkeit das E-Rezept über eine App einzulösen.

weitere Informationen finden sie  auf hier.


e-AU, elektronische Arbeitsunfähigkeit !!

Bereits seit einigen Monaten versenden wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die jeweiligen Krankenkassen. Genaue Informationen finden Sie hier . 


Notfalldatenmanagement - jetzt bei uns !!

Beim Notfalldatenmanagement werden nach Zustimmung des Patienten Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die im Notfall relevant sein können, auf der eGK gespeichert. So können Ärzte und Zahnärzte die richtigen Entscheidungen noch schneller und fundierter treffen. 

Quelle: cgm.com 

Nähere Informationen zum Notfalldatenmanagement (NFDM)















Bald ePA für Alle


Die ePA für alle kommt ab dem 15. Januar 2025, – erst einmal in den Modellregionen Frankfurt und Hamburg. Voraussichtlich vier Wochen später soll die ePA dann bundesweit verfügbar sein.

Jeder gesetzlich Versicherten erhält eine elektronische Akte, es sei denn, dieser wird aktiv widersprochen. Mit der ePA für alle soll diese flächendeckend etabliert werden und von Ärzten als auch Krankenhäusern, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen in der Gesundheitsversorgung Tätigen befüllt werden.
Ein Arzt/ Psychotherapeut hat im Behandlungskontext standardmäßig Zugriff auf alle Inhalte der ePA des Patienten. Der „Behandlungskontext“ wird durch Stecken der eGK nachgewiesen. Hierdurch erhält die Praxis automatisch Zugriff auf die ePA-Inhalte für einen Zeitraum von 90 Tagen.  Die ePA beleibt weiterhin in der Hoheit des Patienten. Der Patient kann den Zugriff einer Praxis auf die Inhalte beschränken, indem er widerspricht, Inhalte verbirgt oder löscht.

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