Hier stellen wir Ihnen Informationen zum Coronavirus zur Verfügung.
Änderung der Coronaschutzverordnung ab 08.04.2023:
Für jeden Patient/in, ab dem 08.04.2023 gelten für unsere Praxis folgende Richtlinien:
Maskenpflicht:
Seit dem 08.04.2023 ist es nicht mehr notwendig in der Praxis eine Maske zu tragen. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, dennoch mit Maske in die Praxis zu kommen. Bei erneuter Eskalation der Pandemie kann die Praxis erneut auf das Tragen der Maske bestehen.
Testungen auf SARS-Cov-2:
Die Ansprüche auf präventive Corona-Tests sowie die Ausstellungen von Test - und Genesenen-Zertifikaten entfallen. Die Kosten für die POC-Antigentests (so genannte Schnellteste) als auch für die PCR Teste werden nicht mehr vom Bund übernommen. Bei Patienten mit dringendem Verdacht auf eine Covid 19-Infektion können jedoch PCR Tests nach ärztlichem Ermessen noch auf Kosten der Krankenkasse veranlasst werden. Alle oben genannten medizinischen Leistungen können als private Leistungen zu Lasten des Versicherten noch in Anspruch genommen werden.
Impfungen:
Bei Versicherten im Alter ab 12 Jahren gelten die Bestimmungen für Erwachsene: